Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

Bundesverfasssungsgericht: Pressemitteilung Nr. 31/2021 vom 29. April 2021

Kaum zu glauben aber das Bundesverfassungsgericht hat den Beschluss bekannt gegeben, dass das Klimaschutzgesetz teilweise verfassungswidrig ist. Es fehlen „hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031“. Die Emissionen müssen erheblich schneller reduziert werden, als bisher von der Bundesregierung vorgesehen. Hier weiterlesen

Quelle: Bundesverfasssungsgericht

Der Solarenergie Förderveien (SFV) Deutschland e.V schreibt dazu :

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts enthält zwei Grundsätze, die einander deutlich widersprechen.

Quelle:SFV

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Ein Kommentar dazu von Franz Alt

Recht auf Zukunft: Hier weiterlesen

Dass innerhalb weniger Monate noch vor der Bundestagswahl gehandelt werden kann, zeigt die DUH mit einem 8-Punkte-Sofortprogramm. Damit könnten hunderte Millionen Tonnen CO2 bis 2030 eingespart werden:

  • Einführung eines Tempolimits auf Autobahnen von 120 km/h verbunden mit Tempo 80 außerorts und Tempo 30 in der Stadt: Das bringt bis 2034 eine Einsparung von bis zu 100 Millionen Tonnen CO2
  • Beschleunigte Umsetzung der Verkehrswende, bedeutet keine Zulassung von Neuwagen mit Verbrennungsmotor ab dem 1.1.2025, Stopp der gerade eingeführten LKW-Kaufprämie, Reaktivierung der stillgelegten Güterverkehrsinfrastruktur und 100% Elektrifizierung der Bahnstrecken bis 2030
  • Abschaffung der Diesel- und Dienstwagensubventionierung
  • Stopp von Nord Stream 2, was alleine zusätzliche 100 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr verhindert
  • Stopp für alle geplanten Flüssiggas-Terminals an der deutschen Nordseeküste
  • Sofort-Förderprogramm für die energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden, beginnend bei allen Schulen im Land, um den Rückstand bei den CO2-Emissionen von Gebäuden aufzuholen
  • Vorziehen des Kohleausstiegs auf 2030
  • Anhebung der Ausbaupfade für Erneuerbare Energien und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren

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